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Wasserrettungsdienst

Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen – die „Lifeguards“ der DLRG. Sie wachen an den Badestränden im Küsten- und Binnenbereich, behalten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen ein, wenn jemand in Not gerät.

Seit den Anfängen der DLRG im Jahr 1913 haben sich erhebliche technologische und gesellschaftliche Änderungen ergeben. Neben der klassischen Tätigkeit des traditionellen Wasserrettungsdienstes an den Badestellen haben sich auch modernere Organisationsmodelle der Wasserrettung mit höherem Technisierungsgrad und höherer Personalverfügbarkeit herausgebildet. Hier sind in erster Linie die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes mit entsprechenden Wasserrettungskomponenten, aber auch spezielle Einheiten für Zwecke des Katastrophenschutzes und der Abwehr von Großschadensereignissen, insbesondere bei Hochwassereinsätzen, zu erwähnen.

Der Wasserrettungsdienst wird von der DLRG eigenständig organisiert und durchgeführt. Hierzu gehören z. B. die Wasserrettungsstationen an Badeseen und Flüssen im Binnenland bzw. die Aufsicht in Schwimmbädern oder auch der Zentrale Wasserrettungsdienst an der Küste (ZWRD-K). Welche Wasserflächen bewacht werden, hängt demnach davon ab, ob dies in Selbstverantwortung oder in privatem bzw. öffentlichem Auftrag geschieht.

Hier erhaltet ihr weitere Infos

Informationen rund ums Thema Wasserrettungsdienst

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